TRANSPARENTE ANNAHMEN · STAND 20.10.2026

So entsteht Ihre Kalkulation.

Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung für technische und kaufmännische Betriebsführung. Die hier dargestellte Staffel und der Mindestansatz bilden eine unverbindliche Modellkalkulation. Eine Preiszusage entsteht erst durch ein individuell geprüftes Angebot.

1. Ertrag: vorhandene Daten haben Vorrang

Nutzen Sie möglichst die tatsächliche Netzeinspeisung vollständiger Betriebsjahre oder ein Nettoertragsgutachten. Ohne solche Daten gilt: Jahresertrag in MWh = installierte Leistung in MW × angenommene Volllaststunden. Die Optionen 1.800, 2.500 und 3.200 Stunden orientieren sich an Vergleichsstandorten der Fraunhofer-ISE-Studie 2024. Sie sind keine lokale Wind- oder Anlagenprognose.

IBN, Standort und Anlagentyp dienen der späteren fachlichen Prüfung. Windangebot, Nabenhöhe, Abschaltungen, Verfügbarkeit, Parkeffekte und technische Einschränkungen lassen sich aus diesen Angaben allein nicht belastbar bestimmen. Das PDF zeigt zusätzlich eine Sensitivität von −15 % und +15 % Ertrag; dies ist kein statistisches Prognoseintervall.

2. Erlöse: nachvollziehbar definiert

Bekannte jährliche Nettoerlöse haben Vorrang. Alternativ: Nettoerlöse in Euro = Jahresertrag in MWh × 10 × durchschnittlicher Vergütungssatz in Euro-ct/kWh − bekannte jährliche Vermarktungsabzüge. Netto bedeutet hier ohne Umsatzsteuer und nach vereinbarten Vermarktungsabzügen, einschließlich relevanter Förderzahlungen. Gemeint ist nicht der Gewinn nach Finanzierung und Betriebskosten.

Der durchschnittliche Vergütungssatz kann aus einem PPA, Marktverkäufen, einer Einspeisevergütung, EEG-Vergütung in Deutschland oder einem anderen Modell stammen. Bei mehreren Preisen verwenden Sie den nach Strommenge gewichteten Jahresdurchschnitt: 60 % der Menge zu 7 ct und 40 % zu 5 ct ergeben beispielsweise 6,2 Euro-ct/kWh. Relevante Förderzahlungen werden einmal im Satz berücksichtigt; Abzüge nicht doppelt erfassen. Alle Beträge werden in Euro berechnet; andere Währungen bitte vor der Eingabe umrechnen. Länderspezifische Förderregeln und Wechselkurse werden nicht automatisch berechnet.

Für Anlagen in Deutschland kann der standortbezogene EEG anzulegende Wert als vereinfachte Annahme dienen. Er ist keine garantierte Erlöszusage. Für jeden Markt müssen Förderbedingungen, Preisrisiken und Vertragsdetails individuell geprüft werden.

3. Gleitende Staffel statt harter Sprünge

Jeder Satz gilt nur für den jeweiligen Anteil der jährlichen Nettoerlöse. So bleibt das Honorar bei wachsenden Erlösen stetig. Der effektive Gesamtsatz wird separat ausgewiesen.

Jährlicher ErlösanteilSatz auf diesen Anteil
Erste 350.000 €3,50 %
Weitere 350.000 €2,50 %
Weitere 800.000 €1,75 %
Oberhalb 1.500.000 €1,00 %

4. Mindestkalkulation und 3,5-%-Obergrenze

Der vorgeschlagene jährliche Mindestansatz beträgt 6.000 € je Windpark plus 1.500 € je Anlage. Wir vergleichen ihn mit dem Staffelergebnis und verwenden den höheren Betrag – aber nur, wenn dieser höchstens 3,5 % der Nettoerlöse entspricht. Andernfalls erscheint „individuelle Kalkulation erforderlich“, ohne automatischen Angebotspreis.

Beispiel: Vier Anlagen mit 8.000 MWh und angenommenen 7 ct/kWh ergeben 560.000 € jährliche Nettoerlöse. Das Staffelhonorar beträgt 17.500 € netto im Jahr, entsprechend 3,125 %. Der Mindestansatz von 12.000 € greift hier nicht. Diese Mindestlogik und Staffel sind kalkulatorische Vorschläge, keine bestehenden Vertragskonditionen.

5. Leistungsrahmen

Die Orientierung umfasst technische und kaufmännische Betriebsführung im gemeinsam zu vereinbarenden Umfang. Wartung, Reparaturen, Ersatzteile, Gutachten, Versicherungen, Direktvermarktung und weitere Fremdleistungen sind nicht enthalten. Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Vertragsdauer und Abrechnungsbasis werden individuell vereinbart.

Quellen und fachliche Grundlagen

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